Bielefeld (ots) –
Bielefeld: Am Samstag, den 09.06.2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsbetrug.
An dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich auch das Hauptzollamt Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 56 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Unterstützt wurde das Hauptzollamt dabei von den Finanzämtern in Beckum, Hamm und Paderborn, dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Hamm sowie den Ausländerbehörden des Kreises Herford und der Stadt Paderborn.
Dabei wurden 205 Beschäftigte in den überprüften Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in insgesamt 55 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in 14 Fällen um Sozialleistungsmissbrauch, in elf Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in acht Fällen um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, in sechs Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung und in 16 Fällen um sonstige Verstöße beispielsweise, dass die zwingend notwendige Sofortmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht erfolgte.
Im Rahmen der Kontrollen im Raum Herford und Paderborn bestätigte sich bei acht Beschäftigten mit indischer, türkischer bzw. vietnamesischer Staatsangehörigkeit der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit.
Eine Person, die zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft ausgeschrieben war, versuchte sich in Paderborn erfolglos der Kontrolle zu entziehen.
Eine weitere Person wurde in Hamm bereits per Haftbefehl durch eine Ausländerbehörde gesucht.
An die am Samstag durchgeführten Prüfungen schließen sich jetzt umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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