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HZA-DO: Festnahme bei Kontrolle in Sushi Restaurant / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf

NRW, Schwarzarbeit, Zoll

Gelsenkirchen (ots) –

Am 16. Mai 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Sushi Restaurant in Gelsenkirchen. Bereits am 15. Mai kontrollierten die Zöllner ein Lieferfahrzeug des Restaurants.

Der kosovarische Fahrzeugführer wies sich gegenüber den Beamten mit einer abgelaufenen Duldung aus, die ihm eine Erwerbstätigkeit nicht gestattete. Vor Ort wurde ein Verwarngeld aufgrund der unerlaubten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung erhoben.

In der Küche wurde bei der Kontrolle des Restaurants dann eine vietnamesische männliche Person im Alter von 23 Jahren angetroffen. Der Mann konnte sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen kosovarische und vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Die Zollbeamten nahmen den jungen Mann daher vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots