Essen (ots) –
Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Morgen (3. Juli) einen Mann im Hauptbahnhof Essen. Ermittlungen ergaben, dass eine Staatsanwaltschaft bereits nach ihm suchen ließ. Zudem offenbarte eine Durchsuchung, dass er eine Waffe mit sich führte.
Gegen 9 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof. Als sie einen 39-Jährigen überprüften, wies dieser sich mit seinem deutschen Personalausweis aus. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen per Haftbefehl nach dem Deutschen fahnden ließ.
Das Amtsgericht Essen verurteilte ihn bereits im April 2022 rechtskräftig, wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Die Beamten nahmen den Essener fest und führten ihn der Bundespolizeidienststelle im Hauptbahnhof zu.
Bei einer vor Ort durchgeführten Durchsuchung des Verurteilten, fanden die Polizisten in seinem Rucksack einen Schreckschussrevolver auf. Dabei handelte es sich um eine Waffe, die mit einem PTB-Zulassungszeichen versehen ist. Diese verschießen Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen, ohne dass dabei Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Sie gelten somit nicht als Schusswaffen, sind denen aber als gleichgestellte Gegenstände einzuordnen. Eine Berechtigung zum Führen dieser Waffe konnte der Mann den Polizisten nicht vorlegen.
Auch den Grund dafür verriet der 39-Jährige den Uniformierten nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Da der Tatverdächtige die geforderte Summe in Höhe von 1.280 (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die Bundespolizisten stellten die Schreckschusswaffe sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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