Bielefeld (ots) –
Der Zoll ist in Deutschland für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Was heute den Haltern von Fahrzeugen selbstverständlich erscheint, war nicht immer so: Vor zehn Jahren, am 1. Juli 2014, hat die Bundeszollverwaltung diese Aufgabe von den Finanzämtern vollständig übernommen. Seitdem sind die Hauptzollämter die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten.
Voraussetzung und Startschuss war seinerzeit eine bereits zum 01. Juli 2009 in Kraft getretene Verfassungsänderung zur Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund. Das Hauptzollamt Bielefeld gehörte zu den ersten Behörden, die bereits im Februar 2014 mit dem Pilotbetrieb starteten.
„Wir haben nicht nur eine für die Zollverwaltung neue Steuer übernommen, sondern auch von zahlreichen anderen Verwaltungen wie der Bundeswehr oder den Post-Nachfolgeunternehmen neues Personal gewonnen, um die Aufgabe erfolgreich zu meistern.“, so Arnd Hilwig, Leiter des Hauptzollamts Bielefeld zum zehnjährigen Jubiläum.
Seitdem wird in den beiden „Festsetzungsstellen“ in Bielefeld und Arnsberg beispielsweise die jeweilige Kraftfahrzeugsteuer ermittelt oder über Anträge zur Steuerbefreiung entschieden. In der Fläche bietet das Hauptzollamt Bielefeld den Bürgerinnen und Bürgern zudem bei den Zollämtern in Anröchte, Beckum, Lemgo, Lübbecke und Paderborn unter anderem die Möglichkeit, Anträge abzugeben sowie Einzahlungen vorzunehmen.
Derzeit werden von den 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kraftfahrzeugsteuerstelle gut 2,4 Millionen Fahrzeuge aus zehn Kreisen und kreisfreien Städten verwaltet. Im Jahr 2023 nahm das Hauptzollamt Bielefeld gut 346 Millionen Euro an Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Einnahmen sind allerdings nicht zweckgebunden für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes, sondern dienen wie alle Steuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen zur Finanzierung aller Ausgaben des Bundes.
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Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
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E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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