Bochum / Dortmund / Essen (ots) –
Die Staatsanwaltschaft Bochum führt gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen eines Bochumer Autohauses wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Er soll eine Vielzahl von Luxusfahrzeugen mit einem Warenwert von über 5 Mio Euro – unter Vortäuschung von rechtmäßigen Ausfuhren in Drittländer – tatsächlich nach Russland verkauft und verbracht und dadurch gegen das bestehende Ausfuhrembargo verstoßen haben.
Am 06.06.2024 wurden zwei Objekte in Bochum und Dortmund durchsucht und neben Beweismitteln zugleich auch Fahrzeuge in Vollstreckung eines Vermögensarrestes sichergestellt.
Die Ermittlungen und Auswertungen des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum dauern an.
Nähere Details werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 – 6469 5153
Fax: 0201 10281190
E-Mail: [email protected]
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oder
STAATSANWALTSCHAFT Bochum
Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter
0234 967-5725
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Quelle: ots