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SFV geht erneut vors Bundesverfassungsgericht / Neue Klage gegen Rückschritte der Bundesregierung beim Klimaschutz

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Berlin (ots) –

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) stellt fest: Die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und des Bundestages stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dar. „Die weiteren Verschlechterungen des Klimaschutzgesetzes empören uns“, sagt Dr. Thomas Bernhard, SFV-Vorstand. „Seit Monaten jagt eine Extremwetterkatastrophe die nächste. Hitzewellen fordern bereits heute jährlich zehntausende Menschenleben – alleine in Europa. Wir sind entsetzt, wie man angesichts dieser Zuspitzung der Klimakrise ein derart schlechtes Gesetz beschließen konnte.“

Das neue Klimaschutzgesetz (KSG) ist ein eklatanter Verstoß gegen das „Klimaurteil“ des BVerfG vom 25. März 2021, so die Argumentation des SFV. „Statt die Argumente des BVerfG ernst zu nehmen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin, „schraubt die Bundesregierung ihre ohnehin unzureichenden Klimaschutz-Ambitionen weiter zurück. Im Namen der Lebenschancen aktueller und kommender Generationen dürfen wir den Rechtsbruch nicht zulassen. Denn es fehlt nicht an technischen Möglichkeiten, wie es die jüngste Messe für Solarenergie, Speicher und E-Mobilität „Intersolar“ in München wieder eindrücklich bewiesen hat. Es fehlt nur an der politischen Umsetzung von Zukunftslösungen zum Schutz unseres Klimas.“

Und es ist nicht nur die KSG-Novelle, die das klimapolitische Unvermögen der Bundesrepublik verdeutlicht. Auf Geheiß des kleinsten Koalitionspartners sind mehrere Gesetzesvorhaben zum Klimaschutz in Deutschland gestoppt worden. Und die Regierung versagt auch gegenüber ihrer Pflicht, auf europäischer Ebene den Klimaschutz zu fördern. Sie tritt dort immer wieder als Bremser auf.

Der SFV hat deshalb gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Jurist:innen Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt beauftragt, eine neue Verfassungsklage auszuarbeiten, die noch im laufenden Jahr beim BVerfG eingereicht werden wird. Zusammen mit SFV und BUND beteiligen sich vier Einzelklagende aufgrund ihrer jeweiligen persönlichen Betroffenheit von der Klimakrise an der Klage. Gleichzeitig arbeiten auch die Verbände Greenpeace und Germanwatch sowie die Deutsche Umwelthilfe eigene Verfassungsklagen aus, die ebenfalls auf wirksame Klimaschutz-Politik abzielen. Die drei Verfassungsbeschwerden wurden heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

Hintergrund

Das BVerfG hatte 2021 Bundesregierung und Bundestag aufgegeben, sich hinsichtlich der 1,5-Grad-Grenze an verfügbaren Treibhausgas-Budgets gemäß den Berechnungen des „Weltklimarats“ IPCC zu orientieren. Für Deutschland ist das entsprechende Budget faktisch bereits aufgebraucht. Im globalen Maßstab ist die 1,5-Grad-Grenze, auf deren Einhaltung sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet hat, für die vergangenen zwölf Monate bereits deutlich überschritten worden.

Naturkatastrophen wie apokalyptische Waldbrände in Kanada, auf Rhodos und Hawaii, oder ein Hurricane auf dem Mittelmeer, der mehr als 11.000 Todesopfer forderte, markierten das vergangene Jahr 2023 in klimatischer Hinsicht. Und 2024 schließt sich hier bruchlos an, wovon u.a. die jüngsten Hochwasserkatastrophen in Süd- und Südwestdeutschland, aber auch Hitzerekorde in den US-Südstaaten oder die Waldbrände in Chile Anfang des Jahres Zeugnis ablegen. Und das sind nur sehr wenige Beispiele von menschengemachten Katastrophen, die tagtäglich auf diesem Planeten passieren. Die meisten davon schaffen es nie in die Schlagzeilen. Es erscheint dem SFV völlig unverständlich, warum gerade bei diesem verschärften Problemdruck des Klimawandels die sowieso unzureichenden Klimaschutz-Bemühungen der deutschen Politik zurückgefahren werden.

SFV und BUND haben 2018 eine erste Verfassungsklage gegen die klimapolitische Untätigkeit der damaligen Bundesregierung eingereicht. Das „Klimaurteil“ des BVerfG vom 25. März 2021 gab dieser sowie mehreren später eingereichten Klimaklagen in Kernpunkten Recht. Das KSG in seiner vorherigen Form wurde daraufhin (wenn auch unzureichend) nachgeschärft: Das Zieljahr für Klimaneutralität wurde von 2050 auf 2045 vorverlegt, und konkrete Reduktionsziele für die Jahre ab 2030 eingefügt. Im April 2024 ist dieses Gesetz radikal entkernt worden. Die beiden Umweltschutzorganisationen haben sich aus diesem Anlass erneut mit dem Ziel einer rechtlichen Klärung zusammengetan. Dr. Heß und Prof. Ekardt, die beauftragten Jurist:innen, haben schon die Klage von 2018 zum Erfolg geführt.

Pressekontakt:
Susanne Jung
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Quelle: ots