Berlin (ots) –
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hat die Anzahl der straftatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland seit dem Jahr 2020 um über 66 Prozent zugenommen. Lag sie in 2020 noch bei 62.668, stieg sie innerhalb von drei Jahren auf 104.233 an. Davon sind 10.850 Fälle der gefährlichen oder schweren Körperverletzung zuzuordnen.
Dazu teilt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, mit:
„Straftaten werden auch von Jugendlichen unter 14 Jahren in Deutschland immer häufiger begangen. So sorgt derzeit eine aus 20-30 Mitgliedern bestehende Jugendbande in Ahaus für mediales Aufsehen, allein ihrem zwölfjährigen Anführer werden über 50 Straftaten zugeschrieben, für die er nicht strafverfolgt werden kann. Zudem sei an den tragischen Vorfall im vergangenen Jahr in Freudenberg erinnert, bei dem ein Mädchen von Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 auf dem Heimweg gezielt ermordet wurde. Diese hatten sich zuvor über ihre Strafunmündigkeit im Internet informiert.
Jugendliche unter 14 Jahren machen sich den Umstand ihrer eigenen Strafunmündigkeit offenbar ganz bewusst zunutze. Während sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) noch jeder effektiven Gegenmaßnahme hartnäckig verschließt, haben andere europäische Länder hier längst Konsequenzen gezogen. In der Schweiz, England und Nordirland gelten Kinder bereits ab dem zehnten Lebensjahr als strafmündig, in Schottland, Ungarn, Belgien und den Niederlanden zwei Jahre später.
Die in unserem Land geregelte Strafmündigkeit ab 14 Jahren wird den besorgniserregenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik in keiner Weise mehr gerecht. Insbesondere bei schwerer Kriminalität müssen die Gerichte die Möglichkeit haben, nicht nur mit Erziehungsmaßnahmen auf die Jugendlichen einzuwirken, sondern ihnen ihr Fehlverhalten mit spürbaren Sanktionen deutlich vor Augen zu führen. Angesichts des planvollen Vorgehens selbst bei den unter 14-jährigen Tätern ist davon auszugehen, dass diese durchaus in der Lage sind, die weitreichenden Folgen ihrer Handlungen einzuschätzen und für diese die persönliche Verantwortung zu tragen.
Im Hinblick auf den Opferschutz fordert die AfD, die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre abzusenken.“
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