Münster (ots) –
Im Grenzbereich zu den Niederlanden fanden die Zollbeamtinnen und Zollbeamten des Hauptzollamts Münster jüngst zum einen eine Waffe mit Munition im Auto einer 24-jährigen Fahrerin. Zum anderen stoppten sie einen 20-jährigen Radfahrer mit Rucksack, der im Rahmen der Zollkontrolle rund 130 Gramm Marihuana sowie 9 Gramm Haschisch offenbarte.
Der Waffenfund ereignete sich auf der Bundesstraße 54 auf Höhe des Rastplatzes Gronau Ost. Im Laufe der Zollkontrolle entdeckten die Beamten zunächst Patronen in einer Zigarettenpackung im Handschuhfach. Bei der weiteren Durchsuchung des PKW fanden sie im Fußraum der Rücksitzbank die Schusswaffe, eingepackt in einen Stoffbeutel. Während der Vernehmung der Fahrerin und ihres Beifahrers verneinten diese, von der Waffe im Auto gewusst zu haben. Gegen die Fahrerin, ihren Vater, der der Halter des Fahrzeugs ist, sowie den Beifahrer leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr der Waffe ein und übergaben die weiteren Ermittlungen an das Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Münster.
Vergangenen Donnerstag unterzog die Kontrolleinheit Verkehrswege einen jungen Mann auf seinem Rad an der Grenze zu den Niederlanden einer Zollkontrolle. Als dieser bejahte, dass er Betäubungsmittel mit nach Deutschland einführe, fanden der Beamte und die Beamtin in seinem Rucksack rund 130 Gramm Marihuana in verschweißten Folien und rund 9 Gramm Haschisch in kleinen Tütchen.
Die Person wurde anschließend über die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz informiert und die Drogen sichergestellt. Der Mann konnte seine Radfahrt fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Zollfahndungsamt Essen.
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