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HZA-D: Springmesser als Urlaubserinnerung vom Zoll beschlagnahmt

NRW, Waffen, Zoll

Düsseldorf (ots) –

Ein hochwertiges Springmesser beschlagnahmte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen bei einem Reisenden aus der Türkei.

Der 20-jährige deutsche Staatsbürger, wohnhaft in Erkrath, reiste am 28.06.2024 aus Kayseri in der Türkei nach Düsseldorf.
Er wollte den Gepäckbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als er von den Zöllnern angesprochen und zur Kontrolle seines Gepäcks gebeten wurde. Auf den Röntgenbildern konnten die Beamten dann einen verdächtigen Gegenstand im Koffer des Mannes erkennen, welchen sie sich genauer anschauen wollten.
Nach dem Öffnen des Koffers fanden sie dann ein schwarzes Springmesser. Dieses war in eine dicke Schicht Alufolie eingewickelt, offenbar um es vor dem Scanner des Zolls zu verbergen. Da dies aber offensichtlich nicht erfolgreich war, beschlagnahmten die Zöllner das Messer noch vor Ort und leiteten ein Strafverfahren gegen den Reisenden, wegen des Verdachts des Bannbruchs und einem Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Der Mann konnte im Anschluss seine Heimreise fortsetzen. Günstig wird das Springmesser für ihn definitiv nicht, in ähnlichen Fällen hat die Staatsanwaltschaft bereits Strafen in vierstelliger Höhe verhängt.

„Immer wieder versuchen Reisende, die Scanner des Zolls auszutricksen.“ So Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf. „Gegenstände werden in Alufolie, leere Chipstüten oder dickwandige Metalldosen gepackt. Hier muss man deutlich sagen, dass keine dieser Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führt und die Röntgengeräte keine Probleme haben, solche Tricks zu durchschauen. Und im Zweifelsfall werfen die Zöllnerinnen und Zöllner einfach einen Blick in das Gepäck.“

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Fabian Pflanz
Telefon: 0211/2101-1230
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots