Kleve – Kempen – Kaldenkirchen (ots) –
Anlässlich der zur UEFA EURO 2024 temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu den Niederlanden kontrollierte die Bundespolizei am Samstagabend, 29. Juni 2024 einen 24-jährigen Serben bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 61 am Grenzübergang in Nettetal. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 340 EUR bezahlen oder eine 34-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe vor Ort bei der Bundespolizei bezahlen und somit die drohende Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.
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Quelle: ots