Kleve – Gronau (ots) –
Anlässlich der zur UEFA EURO 2024 temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu den Niederlanden kontrollierte die Bundespolizei am Montagmittag, 24. Juni 2024 eine 35-jährige Deutsche am Bahnhof Gronau. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Reisende durch die Staatsanwaltschaft Dortmund mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen des Ausübens der verbotenen Prostitution gesucht wird. Hiernach musste die Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1200 EUR bezahlen oder eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Die fällige Geldstrafe wurde durch eine Verwandte beim Polizeirevier in Pfungstadt (Bayern) entrichtet. Somit durfte die Frau nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.
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Quelle: ots