Münster (ots) –
Sie sichern Steuereinnahmen, bekämpfen Schwarzarbeit und fassen Schmuggler – die Zöllnerinnen und Zöllner im Münsterland
Gesamteinnahmen von mehr als zwei Milliarden Euro für den Staatshaushalt und eine starke Erfolgsquote bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Bekämpfung des (Rauschgift-) Schmuggels bestimmen die Jahresbilanz 2023 des Hauptzollamts Münster.
„Eine erneute Steigerung der Gesamteinnahmen zum Vorjahr bestätigt die hoch professionelle Arbeit der Beschäftigten,“ fasst Hauptzollamtsleiterin Astrid Scholz das erzielte Bilanzergebnis im Münsterland für 2023 sehr erfreut zusammen.
Einnahmensteigerung in Höhe von rund acht Prozent
Im Vergleich zum Vorjahr kann das Hauptzollamt Münster nochmals eine Einnahmensteigerung verbuchen: Insgesamt 2,28 Milliarden Euro an Gesamteinnahmen erwirtschafteten die Bediensteten des Hauptzollamts Münster in 2023. Dies entspricht einem Mehr von rund acht Prozent gegenüber dem Vorjahr (2022: 2,13 Milliarden Euro).
Die Gesamteinnahmen des Hauptzollamts Münster setzen sich dabei zusammen aus rund 419 Millionen Euro an Einfuhrumsatzsteuer (Vorjahr: 433 Millionen), rund 800 Millionen Euro an Kfz-Steuern (Vorjahr: 769 Millionen), rund 1 Milliarde Euro an Verbrauchsteuern (1.016 Mio. zu Vorjahr 861 Millionen) sowie 45 Millionen Euro an Zöllen (Vorjahr: 63 Millionen), welche direkt in den Haushalt der Europäischen Union fließen.
Unter den Verbrauchsteuern ist die Alkoholsteuer die einnahmenstärkste (rund 439,4 Millionen Euro gegenüber 393,6 Millionen im Vorjahr), gefolgt von der Energiesteuer mit rund 374,3 Millionen Euro (Vorjahr: 328,8 Millionen), der Kaffeesteuer mit rund 107,6 Millionen Euro (Vorjahr: 92,3 Millionen) und der Stromsteuer mit rund 82,4 Millionen Euro (Vorjahr: 30,9 Millionen).
Kontrolleinheiten im Kampf gegen Schmuggler
Die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Münster teilen sich auf in die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) mit Sitz in Coesfeld und die Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr (KEFR) mit Sitz am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Für die KEV, deren Einsatzbereich ein Gebiet entlang der deutsch-niederländischen Grenze von Gildehaus bis Isselburg umfasst, stellt die Bekämpfung des Drogenschmuggels einen besonderen Schwerpunkt dar.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der KEV kontrollierten im vergangenen Jahr insgesamt 8.201 Fahrzeuge, Busse und Züge (8130 im Vorjahr) und überprüften dabei 12.967 Personen (2022: 11.469). 874-mal gab es Beanstandungen (Vorjahr 687), die zu insgesamt 28 Festnahmen (Vorjahr 36) und 799 eingeleiteten Strafverfahren führten (Vorjahr: 632).
Im Rahmen ihrer Kontrollen beschlagnahmten die Zöllnerinnen und Zöllner u. a. 183,6 kg Marihuana – die Kontrolle eines Fahrzeugs im Herbst letzten Jahres führte zu einem Großfund von 166 kg Marihuana -, sowie 0,9 kg Amphetamine (Vorjahr: 3,8 kg), 1 kg Heroin (Vorjahr: 0,4 kg) und 0,6 kg Kokain (Vorjahr: 0,4 kg). Darüber hinaus konfiszierten die Beamtinnen und Beamten auch 0,6 kg Haschisch, 0,3 kg Ecstasy sowie 7,8 kg sonstige Betäubungsmittel. Letztere umfassen eine breite „Warenpalette des Verbotenen“. Dazu zählten im letzten Jahr Lebensmittel, die beigemischt betäubungsmittelhaltige Substanzen enthielten wie z.B. Haschkekse, Cannabislollies oder Marihuanamuffins, aber auch Rauschpilze, Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, und sogenannte Streckmittel zum Strecken harter Drogen zählen dazu.
Die KEFR am FMO überprüfte rund 96.000 Reisende (2022: rund 90.000) sowie rund 166.000 Gepäckstücke (2022: 148.000) hinsichtlich der mitgebrachten Waren. Dabei gab es rund 1.126 Beanstandungen (Vorjahr 1.300), die zu 55 eingeleiteten Strafverfahren (2022:54) und 24 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren führten. 823-mal ahndeten die Zöllnerinnen und Zöllner Verstöße über die Zahlung eines sogenannten Zuschlags und erhoben dadurch rund 81.500 Euro.
Erneut fanden die Zollbeamtinnen und -beamten bei ihren Kontrollen am FMO vor allem Zigaretten, Tabak und Goldschmuck, welche unversteuert eingeführt werden sollten (Zigaretten: rund 367.000 Stück, Vorjahr rund 335.000; Tabak: rund 60 kg, Vorjahr 128 kg; Goldschmuck im Wert von rund 200.000 Euro, Vorjahr: 257.000). Darüber hinaus stießen sie auch auf Bekleidung im Wert von 16.350 Euro und Elektronikartikel im Wert von 9.000 Euro. Weiterhin beschlagnahmten die Zöllnerinnen und Zöllner in 73 Fällen Nahrungsmittel tierischen Ursprungs aus dem Verkehr, die aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden durften (2022: 76 Fälle). Auch artenschutzrechtlich kam es im vergangenen Jahr am FMO zu Beanstandungen: 16 Korallen aus Thailand wurden nach Deutschland eingeführt und infolge dessen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Reisenden eingeleitet.
Zoll Münster: Risikoorientierter Ansatz zeigt Wirkung
Mehr als 1.600 Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs, illegalen Aufenthalts oder Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster im vergangenen Jahr eingeleitet. Der im Rahmen der straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen entstandene Schaden belief sich zudem auf knapp neun Millionen Euro.
Neben den risikoorientierten, verdachtsunabhängigen Kontrollen und Prüfungen, die auf konkrete Hinweise zurückgingen, beteiligte sich die FKS Münster 2023 mit einem großen Personalansatz an sechs bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Diese betrafen beispielsweise das Bauhaupt- und Nebengewerbe, die Gastronomie und das Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Die Zöllnerinnen und Zöllner an den beiden FKS-Standorten in Münster und Gronau prüften insgesamt 623 Unternehmen (Vorjahr 925) und kontrollierten dabei 7.593 Personen. Dabei leiteten sie insgesamt 1.603 Strafverfahren (2022: 1.006) und 646 Ordnungswidrigkeitenverfahren (742 in 2022) ein, von denen 28 Verfahren wegen Verstößen gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns eingeleitet wurden (2022: 30).
1.427 Straf- und 556 Ordnungswidrigkeitenverfahren konnte die FKS 2023 abschließen (2022: 933 Straf- und 669 Ordnungswidrigkeitenverfahren). Sie führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt 14 Jahren und elf Monaten (2022: 9 Jahre und drei Monate). Mit insgesamt rund 9 Millionen Euro vervierfachte sich die Schadenssumme der straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen im Vergleich zum Vorjahr (rund 2,2 Millionen Euro).
Dass die Zahl der 2023 durchgeführten Prüfungen zwar deutlich geringer als in 2022, erklärt Scholz so: „Der risikoorientierte Prüfungsansatz hat im vergangenen Jahr auch zu mehr Ermittlungsverfahren geführt. Diese sind deutlich zeit- und personalintensiver als normale Prüfungen, liefern dafür aber weitreichendere Ergebnisse.“
Warenabfertigungen in den Zollämtern
In den fünf zum Bezirk des Hauptzollamtes Münster gehörenden Zollämtern in Bocholt, Coesfeld, Münster (Münster-Loddenheide), Rheine sowie am Flughafen Münster/Osnabrück werden Waren aus Nicht-EU-Ländern sowie Waren, die in diese exportiert werden sollen, abgefertigt.
Im vergangenen Jahr fertigten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 169.090 Warenpositionen für den Import ab sowie rund 1,3 Millionen Warenpositionen für den Export. Im Postverkehr überprüften die Zollämter rund 4.665 Pakete. Rund 15.000 Produkte konnten aufgrund von Mängeln bei der Produktsicherheit, wegen fehlerhafter Deklaration oder Plagiatsvorwürfen vorläufig nicht in den Markt eingeführt werden. Sie wurden größtenteils nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. In knapp 60 Fällen wurde dabei gegen den gewerblichen Rechtsschutz verstoßen. In vier Warensendungen wurden Waffen gefunden, von denen inzwischen zwei wieder freigegeben wurden. Ein ganz besonderes Paket wurde im letzten Jahr beim Zollamt Münster-Loddenheide geöffnet: Die Zöllner fanden einen Wirbelknochen eines vom Aussterben bedrohten Bären und beschlagnahmten diesen wegen eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Die ebenso enthaltene Kralle eines afrikanischen Laufvogels durfte die Empfängerin mitnehmen.
Prüfungsdienst nimmt Unternehmen unter die Lupe
Der Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Münster wurde im vergangenen Jahr knapp 1.500-mal aktiv: Die Zöllnerinnen und Zöllner überwachten in mehr als 1.100 Fällen die korrekte Versteuerung und Verzollung von Waren in ex- und importierenden Unternehmen des Bezirks, in 355 Fällen führten sie teilweise umfangreiche Prüfungen durch. Dabei konnten sie die nachträgliche Erhebung von Zöllen in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro und Verbrauchsteuern in Höhe von 1,2 Millionen Euro ermöglichen und sechs bußgeldrechtliche Verfahren sowie drei Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz erwirken.
Das Hauptzollamt Münster als Arbeitgeber
Die Zollverwaltung ist ein attraktiver Arbeitgeber und bietet eine abwechslungsreiche sowie sichere Zukunft mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Wer sich für eine Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst bzw. für ein duales Studium beim Hauptzollamt Münster interessiert, kann sich noch bis zum 15. Oktober 2024 für eine Einstellung zum 01. September 2025 bewerben.
Weitere Informationen erhalten Interessierte und Bürgerinnen und Bürger unter www.zoll.de oder unter www.zoll-karriere-de.
Zusätzliche Information:
Der Bezirk des Hauptzollamtes Münster umfasst die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt, die Stadt Münster sowie einen Teil des Kreises Warendorf. Zusätzlich zum Hauptsitz am Linus-Pauling-Weg in Münster und zu den Zollämtern in Bocholt, Coesfeld, Rheine, am Flughafen Münster/Osnabrück sowie dem Zollamt Münster-Loddenheide verfügt das Hauptzollamt Münster mit der Kfz-Steuerstelle in Rheine und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Gronau über weitere Standorte im Münsterland.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Nicole Thomsen
Telefon: 0251 / 4814 – 1309
E-Mail: nicole.thomsen@zoll.bund.de
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